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Bill of Rights
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manfred herok©2000-10

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Verfassung USA   >>>

The Bill of Rights

Die Bill of Rights sind die ersten zehn Amendments (Zusätze) zur Verfassung der Vereinigten Staaten vonAmerika. Sie wurden vom amerikanischen Kongress am 25. September 1789 beschlossen und von 11Bundesstaaten ratifiziert. Die Ratif izierung wurde am 15. Dezember 1791 abgeschlossen

ZUSATZARTIKEL I

Der Kongreß darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, diefreie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sichfriedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Mißständen zu ersuchen.

ZUSATZARTIKEL II

Da eine gut ausgebildete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht desVolkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.

ZUSATZARTIKEL III

Kein Soldat darf in Friedenszeiten ohne Zustimmung des Eigentümers in einem Haus einquartiert werdenund in Kriegszeiten nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.

ZUSATZARTIKEL IV

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums, vorwillkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs -und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundesausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmendenPersonen oder Gegenstände genau bezeichnen.

ZUSATZARTIKEL V

Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen schimpflichen Verbrechens zurVerantwortung gezogen werden, es sei denn auf Grund eines Antrages oder einer Anklage durch ein GroßesGeschworenengericht. Hiervon ausgenommen sind Fälle, die sich bei den Land- oder Seestreitkräften oderbei der Miliz ereignen, wenn diese in Kriegszeit oder bei öffentlichem Notstand im aktiven Dienst stehen.

Niemand darf wegen derselben Straftat zweimal durch ein Verfahren in Gefahr des Leibes und des Lebensgebracht werden. Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen noch desLebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und

Gesetz beraubt werden. Privateigentum darf nicht ohne angemessene Entschädigung für öffentliche Zweckeeingezogen werden.

ZUSATZARTIKEL VI

In allen Strafverfahren hat der Angeklagte Anspruch auf einen unverzüglichen und öffentlichen Prozeß voreinem unparteiischen Geschworenengericht desjenigen Staates und Bezirks, in welchem die Straftatbegangen wurde, wobei der zuständige Bezirk vorher auf gesetzlichem Wege zu ermitteln ist. Er hatweiterhin Anspruch darauf, über die Art und Gründe der Anklage unterrichtet und den Belastungszeugengegenübergestellt zu werden, sowie auf Zwangs vorladung von Entlastungszeugen und einen Rechtsbeistandzu seiner Verteidigung.

ZUSATZARTIKEL VII

In Zivilprozessen, in denen der Streitwert zwanzig Dollar übersteigt, besteht ein Anrecht auf ein Verfahrenvor einem Geschworenengericht, und keine Tatsache, über die von einem derartigen Gericht befundenwurde, darf von einem Gerichtshof der Vereinigten Staaten nach anderen Regeln als denen des gemeinenRechts erneut einer Prüfung unterzogen werden.

ZUSATZARTIKEL VIII

Übermäßige Bürgschaften dürfen nicht gefordert, übermäßige Geldstrafen nicht auferlegt und grausame oderungewöhnliche Strafen nicht verhängt werden.

ZUSATZARTIKEL IX

Die Aufzählung bestimmter Rechte in der Verfassung darf nicht dahin gehend ausgelegt werden, daß durchsie andere dem Volke vorbehaltene Rechte versagt oder eingeschränkt werden.

ZUSATZARTIKEL X

Die Machtbefugnisse, die von der Verfassung weder den Vereinigten Staaten übertragen noch denEinzelstaaten entzogen werden, bleiben den Einzelstaaten oder dem Volke vorbehalten.

GÄSTEBUCH

Universal Declaration of Human Rights

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Bill of Rights

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