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Recht
 

“Es ist der ungeheure Irrtum unserer Zeiten gewesen, ...”                                  >>>

“heutigentags”
- Schibboleth     
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“... Um Brot wird gebettelt.
Getötet wird für Status und Macht.” 
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Russland - Sanktionen
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  "Jude, Jude, ..." Antisemitismus     >>>

Philosophie
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Recht

manfred herok ©2000-14

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Die Idee des Rechts ist die Freiheit,
und um wahrhaft aufgefaßt zu werden,
muß sie in ihrem Begriff und in dessen Dasein zu erkennen sein.”

G.W.F. Hegel, 
Grundlinien der Philosophie des Rechts

> Einleitung   § 1 ( Zusatz. )

Menschenrechte

Grundgesetz (GG)

Bill of Rights

Frauenrechte

Dhimmis

Scharia

WEITER -Recht II       >>>

Universal Declaration of Human Rights

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Declaration of Independance

The Bill of Rights:
 -  Die ersten zehn Zusatzartikel   

“Der Haß des Gesetzes,
gesetzlich bestimmten Rechts
ist das Schiboleth,
an dem sich der Fanatismus, der Schwachsinn und die Heuchelei der guten Absichten offenbaren und unfehlbar zu erkennen geben,
”     >>>   [Hegel]

Das Gesetz ist darum, wie im Laufe dieses Lehrbuchs irgendwo angemerkt worden   vornehmlich das Schiboleth, an dem die falschen Brüder und Freunde des sogenannten Volkes sich abscheiden...”   >>>

Der Ausdruck Naturrecht, der für die philosophische Rechtslehre gewöhnlich gewesen, enthält die Zweideutigkeit, ob das Recht als ein in unmittelbarer Naturweise vorhandenes oder ob es so gemeint sei, wie es durch die Natur der Sache, d. i. den Begriff, sich bestimme.
Jener Sinn ist der vormals gewöhnlich gemeinte;
so daß zugleich ein Naturzustand erdichtet worden ist, in welchem das Naturrecht gelten solle, wogegen der Zustand der Gesellschaft und des Staates vielmehr eine Beschränkung der Freiheit und eine Aufopferung natürlicher Rechte fordere und mit sich bringe.
In der Tat aber gründen sich das Recht und alle seine Bestimmungen allein auf die freie Persönlichkeit,
eine Selbstbestimmung, welche vielmehr das Gegenteil der Naturbestimmung ist.
Das Recht der Natur ist darum das Dasein der Stärke und das Geltendmachen der Gewalt, und ein Naturzustand ein Zustand der Gewalttätigkeit und des Unrechts, von welchem nichts Wahreres gesagt werden kann, als daß aus ihm herauszugehen ist.
Die Gesellschaft ist dagegen vielmehr der Zustand, in welchem allein das Recht seine Wirklichkeit hat;
was zu beschränken und aufzuopfern ist, ist eben die Willkür und Gewalttätigkeit des Naturzustandes.”
(
G.W.F.Hegel - Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830))    >>>    

Diese subjektive oder moralische Freiheit ist es vornehmlich, welche im europäischen Sinne Freiheit heißt.”                         Hegel - Europa

(Hegel Kontext - Moral - Moralität - Geist - Selbstbestimmung                                                      >>>

Die Freiheit des Willens ist am besten durch eine Hinweisung auf die physische Natur zu erklären.                                                                              >>>

A. Das Recht
  
a. Eigentum
    b. Vertrag
    c. Das Recht
       gegen das Unrecht
 

 Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse  (1830) 
 ( Dritter Teil. Die Philosophie des Geistes )
>>>
   

>

WEITER -Recht II       >>>

“Christus nennt sich Gottessohn und Menschensohn: dieses ist eigentlich zu nehmen.
Die Araber bezeichnen sich gegenseitig als Sohn eines gewissen Stammes;
Christus gehört dem menschlichen Geschlecht an; dieses ist sein Stamm.” 
Hegel    >>>

Bundesrepublik Deutschland

 >
Strafgesetzbuch:
   
z.B. : § 187   Verleumdung

>Bürgerliches Gesetzbuch

Juristerei - Rechtsleibeigenschaft

Zur Natur gewordenes Unrecht
                 >>>

Zitate Sklaverei   >>>

 >>Bei "Jude, Jude, feiges Schwein. Komm heraus und kämpf allein"
handelt es sich zwar um eine Beleidigung, doch die Polizei kann - anders als beim Tatbestand der Volksverhetzung - nur einschreiten und die Personalien des Rufers aufnehmen, wenn sich ein Zeuge beleidigt fühlt.<<     (keine Satire)        
>>>www.swp.de       

Strafgesetzbuch

    Besonderer Teil (§§ 80 - 358)    

    7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)

§ 130

Volksverhetzung                                                          >>>dejure.org/gesetze/StGB

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

 1.  gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt,
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

 2.  die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft,
böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,      ...  
>>>


(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.                                                                           >>>

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Aber für andere bin ich wesentlich ein Freies in meinem Körper, wie ich ihn unmittelbar habe. ...
Meinem Körper von anderen angetane Gewalt ist Mir angetane Gewalt. “   
                                                                                                                              >>>

Scharia in Deutschland

"Über die Gefährdung des Wohlstandes
und des Charakters der Deutschen durch die Juden"    1819      >>>

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