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Die Schari’a, eingedeutscht Scharia (شريعة / šarīiʿa im Sinne von ‚Weg zur Tränke‘, deutlicher, gebahnter Weg‘; auch: ‚religiöses Gesetz‘, ‚Ritus‘; abgeleitet aus dem Verb schara’a / شرع / šaraʿa /„den Weg weisen, vorschreiben (auch Gesetz)“) ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam. Die Pluralform schara’i’ / شرائع / šarāaʾiʿ bezeichnet alle einzelnen darin enthaltenen Vorschriften. Unter Fiqh versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam. Es entspricht der jurisprudentia der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam.
„Er hat euch von der Religion festgelegt (schara’a), was Er seinerzeit Nuh (Noah) anbefahl und was Wir dir (als Offenbarung) eingegeben haben und was Wir Ibrahim (Abraham), Musa (Moses) und Isa (Jesus) anbefahlen: Haltet die (Vorschriften der) Religion ein und spaltet euch nicht darin (in Gruppen). Den Götzendienern setzt das schwer zu, wozu du sie aufrufst. Allah erwählt dazu, wen Er will, und leitet dazu, wer sich (Ihm) reuig zuwendet.“
– Sure 42
Schari’a wird im Koran an einer einzigen Stelle: Sure 45, Vers 18, erwähnt.
- „Hierauf (das heißt nach dem Zeitalter der Kinder Israels) haben wir dich in der Angelegenheit (?) auf einen (eigenen) Ritus festgelegt.
(Das Wort „Ritus“ steht in Parets Übersetzung für Schari’a)“
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